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BENUTZUNGSBEDINGUNGEN
Vor dem Begehen des SEILPARK-ENGELBERG müssen die Benutzungsbedingungen von allen Benutzern studiert und per Unterschrift anerkannt werden. Benutzer bis 11 Jahre dürfen den Seilpark nur in Begleitung einer Erwachsenen Person betreten und absolvieren. Benutzer im Alter vn 11 - 14 Jahre nur unter Aufsicht einer Erwachsenen Person. Die Mindestgrösse beträgt 130 cm, das Minimalgewicht 25 kg und das zulässige Maximalgewicht 120 kg.
Das Begehen des SEILPARK-ENGELBERG erfolgt auf eigene Gefahr und ist mit Risiken verbunden. Alle Besucher des SEILPARK-ENGELBERG begehen die Parcours selbständig und auf eigene Verantwortung und Gefahr. Auch können Bekleidungsstücke verschmutzt oder beschädigt werden. Die Seilpark MitarbeiterInnen haben Hilfeleistungs-, Aufsichts- und Instruktionsfunktionen – die Anlage wird während den Öffnungszeiten überwacht.
Die Versicherung ist Sache des jeweiligen Benutzers.
Um den SEILPARK-ENGELBERG benutzen zu können, dürfen Sie an keiner Krankheit oder physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche beim Begehen des Seilparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder für die Gesundheit anderer Personen darstellen können. Nicht zugelassen sind auch Personen, die unter dem Einfluss von starken Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen.
Gegenstände die eine Gefahr für den Benutzer selbst oder für weitere Personen darstellen können (Mobiltelefone, Schmuck, Kameras usw.), dürfen nicht mitgeführt werden. Zudem sind lange Haare und Kleidungsstücke zu sichern. Die Bekleidung soll sportlich sein, Wander- oder Turnschuhe.
Vor der Benutzung des SEILPARK-ENGELBERG muss an den gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsinstruktionen im Übungsparcours teilgenommen werden. Der Benutzer ist verpflichtet Unklarheiten bei der Instruktion anzusprechen und mit den Seilpark MitarbeiterInnen zu klären. Jegliche Entscheide und Weisungen der Seilpark MitarbeiterInnen sind bindend. Benutzer können bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen die Sicherheitsanforderungen ausgeschlossen werden.
Die Benutzer sind verpflichtet die Leihausrüstung (Klettergurt, Helm, Handschuhe) strikte gemäss Instruktion/Anweisung zu benutzen. Nach Ablauf der Benutzungszeit muss das Leihmaterial unaufgefordert zurückgegeben werden. Die Seilpark MitarbeiterInnen sind auf allfällige Schäden am Leihmaterial aufmerksam zu machen.
Rauchen, Essen und Trinken auf dem Parcours ist strikte untersagt. Es ist untersagt, jegliche Art von Abfall oder Gegenstände auf den Boden zu werfen. Bitte benutzen Sie die Abfalleimer und Aschenbecher.
Die Benutzungsdauer im SEILPARK-ENGELBERG ist auf drei Stunden beschränkt. Muss der SEILPARK-ENGELBERG auf Grund von höherer Gewalt durch die Seilpark MitarbeiterInnen geschlossen werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Benutzungsgebühr.
Die Firma Outventure AG (Betreiberin des SEILPARK-ENGELBERG) lehnt jegliche Haftung für alle Schäden ab, die im Zusammenhang (direkt oder indirekt) mit der Benutzung des SEILPARK-ENGELBERG entstehen können. Outventure AG lehnt die Haftung namentlich ab, wenn diese vorliegenden Benutzungsbedingungen verletzt, umgangen oder missachtet werden.
Der Gerichtsstand ist Engelberg. Zur Anwendung kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die vorliegenden Benutzungsbedingungen.
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